Pulverabfüllung und Konfektionierung

Die Befüllung von Fertigpackungen mit pulverförmigen und stückigen Produkten erfolgt auf einer automatischen Abfüllstraße. Die anschließende Konfektionierung aller Produkte erfolgt unter strikter Einhaltung der Vorschriften des Arzneimittelgesetzes und der Verpackungsordnung. Zur Erfüllung von kundenspezifischen Anforderungen stehen verschiedene Abpack- und Kennzeichnungseinrichtungen zur Verfügung.